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Objektschutz

ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung.

Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern.

Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben.

Anlass für einen Objektschutz sind konkrete Anhaltspunkte oder eine abstrakte Gefahreneinschätzung.

Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:

  • Bestreifung
  • Observation
  • Vorkontrolle
  • Stellungen
  • Einlasskontrolle
  • Identitätsfeststellungen (gegebenenfalls mit Dateienabgleich)
  • Durchsuchungen von Personen oder Sachen (Fahrzeuge, mitgeführte Gegenstände)

Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte Objektschutzkräfte durchgeführt. Die Art und die zeitliche Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein. Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke Panzersperre,Videoüberwachung, insgesamt alles Maßnahmen der technischen Anlagensicherung.

 

 

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