Warenhausdetektiv
Die Definition des Ladendiebstahls obliegt der Wegnahme von ausgelegten Waren, in den Geschäftsräumen, durch Kunden.
Diese sehr einschränkende Definition gilt aber selten in der Realität.
Ladendiebstahl schädigt alle! Ob Einzelhandel, Kaufhaus, Großmarkt oder Warenhaus.
Kaufhausdetektive dienen in erster Linie zur Warenüberwachung, um präventiv dem Kundendiebstahl entgegenzutreten.
Unterstützt durch vorhandene Video-überwachungsanlagen, elektronischen Diebstahlsicherungen sowie "geheime" Verstecke (Regalwände), welche der Verkaufsraumüberwachung dienen, decken sie Ladendiebstahl jeglicher Art auf.
Selbst Betrug oder Urkundenfälschung, welcher schon durch umettikettieren von Preisauszeichnungen - so genannte Preismanipulation - gegeben ist, wird durch Detektive aufgedeckt.
Weiterhin gehören zu den Aufgaben unsere Kaufhausdetektive die Erstellung eines Strafantrags (bei vollzogenem Tatbestand) sowie die Überwachung der ausgesprochenen Hausverbote.
Ferner werden unsere Detektive zur Überwachung der Kundenfluktuation, Reinigungskräfte oder zur Kontrolle von Lieferanten- und Servicepersonal eingesetzt.
Auch der Diebstahl oder Betrug durch Mitarbeiter, welcher statistisch den Hauptteil ausmacht, wird durch den Warenhausdetektiv aufgeklärt.